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Beruf:
Rettungsassistent ist der einzige gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf im Rettungsdienst in Deutschland. Als gesetzlich geschützter Gesundheitsfachberuf wird er durch das Rettungsasisstentengesetz mit zugehöriger Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Im Rettungsdienst steht er in Bezug auf Kompetenz und Know-how an erster Stelle und bietet die besten Berufsmöglichkeiten und Aufstiegschancen.
Aufgaben:
- die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes durchzuführen
- den Arzt in seiner Tätigkeit assistierend zu unterstützen
- in Zusammenarbeit mit dem Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen
- die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen
- die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten
- kranke, verletzte und andere hilfsbedürftige Personen unter sachgerechter Betreuung zu befördern
Ausbildung:
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten dauert zwei Jahre und gliedert sich in zwei Stufen. In der Stufe 1 erlernen Sie den Beruf in Form einer theoretischen und praktischen dualen Ausbildung an der Med-Ecole und in einer Klinik/Rettungswache. Die Stufe 2 mit Qualifizierung zum Rettungsassistenten wird in Form eines Anerkennungsjahres von 1600 Stunden an einer Lehrrettungswache geleistet.
Voraussetzungen:
Die gesundheitliche Eignung, die Vollendung des 18. Lebensjahres und ein Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie einpolizeiliches Führungszeugnis und ein Erst-Hilfe-Schein sind die Voraussetzungen für den Ausbildungsbeginn. Bei entsprechender fachlicher Vorbildung können Sie an den verkürzten Lehrgängen teilnehmen.