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Vertrag-Nutzungsrechte
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Sie sich den Vertrag als .pdf-herunter
Die NetzWerkstatt GmbH & Co.KG, nachstehend als NetzWerkstatt bezeichnet, vertreten durch den
Geschäftsführer Sven Probst und / oder Dirk Meinke, und
___________________________________________
___________________________________________,
___________________________________________,
___________________________________________,
nachstehend als Datenbezieher bezeichnet, schließen über die Abgabe von Daten über eine Schnittstelle
zur Datenbank der NetzWerkstatt folgenden Vertrag:
§ 1
Gegenstand des Vertrags
Die NetzWerkstatt ermöglicht dem Datenbezieher über eine Schnittstellenanbindung an die Datenbank der
NetzWerkstatt den Bezug von regional bezogenen Termindaten nach Maßgabe dieses Vertrags.
§ 2
Anbindung und Bereitstellung
1. Der Datenbezieher erhält einen Zugang zur Datenbank über eine Schnittstelle zum Download regional
bezogener Termindaten. Die Anbindung an die Schnittstelle erfolgt gemäß der technischen Spezifikation
(Anlage) und unter der Voraussetzung, dass die Daten an eine einzige URL übertragen / integriert werden.
Datenschnittstelle wird für folgende URL bereitgestellt:
www.___________________________________________ . ______
2. Die Anbindung an die Schnittstelle erfolgt über das Internet.
3. Die NetzWerkstatt stellt dem Datenbezieher neben der Schnittstelle die notwendige technische
Infrastruktur für den Zugriff auf die firmeneigene Datenbank bereit. Die zur Anbindung an die
Schnittstelle auf Seiten des Datenbeziehers notwendigen technischen, organisatorischen, finanziellen und
sonstigen Maßnahmen und die damit verbundenen Aufwendungen zwischen der Schnittstelle und dem
Datenbezieher stehen allein in der Verantwortung des Datenbeziehers. Alle Aufwendungen auf Seiten der
NetzWerkstatt sind durch die Vergütung gemäß § 4 Abs. 1 abgedeckt.
§ 3
Nutzungsrechte
1. Der Datenbezieher erwirbt mit Abschluss dieses Vertrags das nicht ausschließliche und nicht
übertragbare Recht zur nicht kommerziellen Nutzung der Daten. Dieser Basisvertrag schließt damit den
Einsatz der Terminkalenderdaten zur Erzielung von Gewinnen oder der Integration in andere kommerzielle
Produkte z. B. zur Erzielung von Werbeeinnahmen aus. Sollten Sie die Absicht haben die
Terminkalenderdaten kommerziell zu nutzen, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Auskünfte.
2. Jede missbräuchliche Nutzung der Daten, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist untersagt.
3. Beinhaltet der von der NetzWerkstatt gelieferte Datenbestand Daten, die nicht gemäß § 2 Abs. 1 dieses
Vertrags geschuldet sind, darf der Datenbezieher diese nicht verwerten oder nutzen.
§ 4
Entgelte und Zahlungsweise
1. Die Freischaltung und Nutzung der Schnittstelle zur Bereitstellung und Lieferung der Daten erfolgt zu
den im Anhang (Preisliste Schnittstelle) aufgeführten Konditionen.
2. Die Rechnungsstellung durch die NetzWerkstatt erfolgt einmal jährlich am Anfang des Jahres am 1. Des
Folgemonats nach Auftragserteilung für das jeweils laufende Vertragsjahr. Die Zahlungen sind im Voraus
für den jeweiligen Zeitraum fällig.
Maßgebend für die Abrechnung ist der Kalendertag der Freischaltung / Bereitstellung der Schnittstelle.
§ 5
Geheimhaltung und Sicherheit
Der Datenbezieher ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Datensicherheit während der
Nutzung der Schnittstelle nach dem anerkannten Stand der Technik zu gewährleisten. Die Empfehlungen des
Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik sind umzusetzen.
§ 6
Gewährleistung und Haftung
1. Die NetzWerkstatt übernimmt keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und
Fehlerfreiheit der bereitgestellten bzw. gelieferten Daten sowie keine Haftung für die Einhaltung der in § 2
genannten Bereitstellungsbedingungen.
2. Die NetzWerkstatt übernimmt keine Gewährleistung für den unterbrechungsfreien Zugriff über die
Schnittstelle und die permanente Verfügbarkeit der Daten in der Datenbank.
3. Die Haftung des DPMA ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 7
Sonstige Vereinbarungen
1. Der Datenbezieher ist verpflichtet, der NetzWerkstatt unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen, die
sich während der Laufzeit des Vertrags ergeben und sich auf Folgende beziehen:
- die Personen, die berechtigt sind, gegenüber dem DPMA verbindlich zu handeln,
- die Rechtsform des Unternehmens,
- die Bezeichnung des Unternehmens,
- den Geschäftssitz des Unternehmens.
2. Der Vertrag, seine Änderungen und Ergänzungen - auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis -
bedürfen der Schriftform; sie müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
3. Die NetzWerkstatt ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu
übertragen. Der Datenbezieher ist schriftlich hierüber zu informieren.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rendsburg.
§ 8
Laufzeit des Vertrags, Kündigung
1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Der Datenbezieher kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum
Kalenderjahresende kündigen.
3. Die NetzWerkstatt kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum
Kalenderjahresende kündigen.
4. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund ist insbesondere bei schwerer und wiederholter Zuwiderhandlung des Datenbeziehers gegen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 5 des Vertrags gegeben.
5. Die Beschränkungen des Nutzungsrechts nach § 3 sowie die Verpflichtungen des Datenbeziehers nach § 5
bleiben auch nach Vertragsbeendigung wirksam.
§ 9
Salvatorische Klausel
Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrags als unwirksam oder undurchführbar, so berührt dies nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu
ersetzen, die dem angestrebten Vertragszweck am nächsten kommen.