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Vertrag-Nutzungsrechte

Die NetzWerkstatt GmbH & Co.KG, nachstehend als NetzWerkstatt bezeichnet, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Probst und / oder Dirk Meinke, und

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nachstehend als Datenbezieher bezeichnet, schließen über die Abgabe von Daten über eine Schnittstelle zur Datenbank der NetzWerkstatt folgenden Vertrag:

Hier können Sie sich den Vertrag als PDF herunter laden.

§ 1 Gegenstand des Vertrags
Die NetzWerkstatt ermöglicht dem Datenbezieher über eine Schnittstellenanbindung an die Datenbank der NetzWerkstatt den Bezug von regional bezogenen Termindaten nach Maßgabe dieses Vertrags.

§ 2 Anbindung und Bereitstellung

  1. 1. Der Datenbezieher erhält einen Zugang zur Datenbank über eine Schnittstelle zum Download regional bezogener Termindaten. Die Anbindung an die Schnittstelle erfolgt gemäß der technischen Spezifikation (Anlage) und unter der Voraussetzung, dass die Daten an eine einzige URL übertragen / integriert werden. Datenschnittstelle wird für folgende URL bereitgestellt:
    www. __________________________________ . ____
  2. Die Anbindung an die Schnittstelle erfolgt über das Internet.
  3. Die NetzWerkstatt stellt dem Datenbezieher neben der Schnittstelle die notwendige technische Infrastruktur für den Zugriff auf die firmeneigene Datenbank bereit. Die zur Anbindung an die Schnittstelle auf Seiten des Datenbeziehers notwendigen technischen, organisatorischen, finanziellen und sonstigen Maßnahmen und die damit verbundenen Aufwendungen zwischen der Schnittstelle und dem Datenbezieher stehen allein in der Verantwortung des Datenbeziehers. Alle Aufwendungen auf Seiten der NetzWerkstatt sind durch die Vergütung gemäß § 4 Abs. 1 abgedeckt.

§ 3 Nutzungsrechte

  1. Der Datenbezieher erwirbt mit Abschluss dieses Vertrags das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur nicht kommerziellen Nutzung der Daten. Dieser Basisvertrag schließt damit den Einsatz der Terminkalenderdaten zur Erzielung von Gewinnen oder der Integration in andere kommerzielle Produkte z. B. zur Erzielung von Werbeeinnahmen aus. Sollten Sie die Absicht haben die Terminkalenderdaten kommerziell zu nutzen, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Auskünfte.
  2. Jede missbräuchliche Nutzung der Daten, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist untersagt.
  3. Beinhaltet der von der NetzWerkstatt gelieferte Datenbestand Daten, die nicht gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrags geschuldet sind, darf der Datenbezieher diese nicht verwerten oder nutzen.

§ 4 Entgelte und Zahlungsweise

  1. Die Freischaltung und Nutzung der Schnittstelle zur Bereitstellung und Lieferung der Daten erfolgt zu den im Anhang (Preisliste Schnittstelle) aufgeführten Konditionen.
  2. Die Rechnungsstellung durch die NetzWerkstatt erfolgt einmal jährlich am Anfang des Jahres am 1. Des Folgemonats nach Auftragserteilung für das jeweils laufende Vertragsjahr. Die Zahlungen sind im Voraus für den jeweiligen Zeitraum fällig.

Maßgebend für die Abrechnung ist der Kalendertag der Freischaltung / Bereitstellung der Schnittstelle.

§ 5 Geheimhaltung und Sicherheit
Der Datenbezieher ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Datensicherheit während der Nutzung der Schnittstelle nach dem anerkannten Stand der Technik zu gewährleisten. Die Empfehlungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik sind umzusetzen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Die NetzWerkstatt übernimmt keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der bereitgestellten bzw. gelieferten Daten sowie keine Haftung für die Einhaltung der in § 2 genannten Bereitstellungsbedingungen.
  2. Die NetzWerkstatt übernimmt keine Gewährleistung für den unterbrechungsfreien Zugriff über die Schnittstelle und die permanente Verfügbarkeit der Daten in der Datenbank.
  3. Die Haftung des DPMA ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

  1. Der Datenbezieher ist verpflichtet, der NetzWerkstatt unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen, die sich während der Laufzeit des Vertrags ergeben und sich auf Folgende beziehen:
    • die Personen, die berechtigt sind, gegenüber dem DPMA verbindlich zu handeln,
    • die Rechtsform des Unternehmens,
    • die Bezeichnung des Unternehmens,
    • den Geschäftssitz des Unternehmens.
  2. Der Vertrag, seine Änderungen und Ergänzungen - auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis - bedürfen der Schriftform; sie müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  3. Die NetzWerkstatt ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der Datenbezieher ist schriftlich hierüber zu informieren.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rendsburg.

§ 8 Laufzeit des Vertrags, Kündigung

  1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Datenbezieher kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresende kündigen.
  3. Die NetzWerkstatt kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresende kündigen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere bei schwerer und wiederholter Zuwiderhandlung des Datenbeziehers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 5 des Vertrags gegeben.
  5. Die Beschränkungen des Nutzungsrechts nach § 3 sowie die Verpflichtungen des Datenbeziehers nach § 5 bleiben auch nach Vertragsbeendigung wirksam.

§ 9 Salvatorische Klausel
Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrags als unwirksam oder undurchführbar, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten Vertragszweck am nächsten kommen.

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